Satzung des Musikvereins Oerlinghausen e.V.

Name und Sitz

  1. Der Verein führt den Namen "Musikverein Oerlinghausen-Verein zur Förderung musikpädagogischer Arbeit e.V." und wird unter dieser Bezeichnung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Detmold eingetragen.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Oerlinghausen.

Zweck des Vereins

  1. Der Verein dient der Förderung musikalischer Jugend- und Erwachsenenbildung; er hat die Aufgabe der Vermittlung von Instrumental- und Vokalunterricht mit dem Ziel der Förderung gemeinschaftlichen Musizierens.
  2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung und im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
  4. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Komplette Vereinssatzung - Musikverein Oerlinghausen e.V.